Danke für 407 Unterschriften

Liebe Mitbürger,

wir bedanken uns sehr herzlich für die überwältigende Unterstützung des Bürgerbegehrens „Sinnvolle Ortsentwicklung“. 407 Bürger unterzeichneten das Begehren.

Der Gemeinderat hat zwischenzeitlich die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt. Termin für den Bürgerentscheid ist der 03. November 2019.

Einige von Ihnen warteten vergeblich darauf, dass unsere Unterstützer an der Haustür klingeln. Es tut uns sehr leid, dass wir es zeitlich nicht geschafft haben, alle Bürger aufzusuchen. Aber selbst wenn Sie sich nicht in den Listen eingetragen haben, können Sie unser aller Anliegen immer noch unterstützen.

Bitte gehen Sie am 03. November 2019 zur Wahl und stimmen Sie mit JA für eine sinnvolle Ortsentwicklung.

Eines Gemeinderates nicht würdig

Leider gibt es auch Unerfreuliches zu berichten.

Uns wurde mehrfach mitgeteilt, dass Mitglieder des Gemeinderates Bürgern vorwerfen, das Begehren unterschrieben zu haben.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass Volks- und Bürgerbegehren als Instrumente der direkten Demokratie ein hohes Gut sind, um das uns viele andere Nationen sicherlich beneiden.

Jedermann kann selbst entscheiden, ob er sich an einem Begehren beteiligen möchte. Weder die Unterstützung noch die Ablehnung eines Begehrens bedarf einer Rechtfertigung.

Die Gemeinde hat die eingereichten Unterschriftenlisten einzig zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen des Bürgerbegehrens zu verwenden. Andere Zwecke sind nicht vorgesehen und unzulässig.

Keinesfalls dürfen die Listen Dritten zur Einsicht gegeben werden.

Wenn Informationen darüber, wer sich auf den Listen eingetragen hat, missbräuchlich verwendet werden, so ist dies nicht nur befremdlich, sondern auch ein grober Verstoß gegen den Datenschutz.

Wir haben diesbezüglich bereits Beschwerde beim Landratsamt Neustadt/Aisch eingereicht.

Sollten auch Sie von der Vorgehensweise einiger Gemeinderäte betroffen sein, so können Sie sich gerne an uns wenden.

Alternativ können Sie direkt den Datenschutzbeauftragten des Landratsamtes Neustadt/Aisch oder den Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz (poststelle@datenschutz-bayern.de) kontaktieren und um Abhilfe bitten.

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