Klageandrohung

Am 07.11.2019 konnten wir in der FLZ lesen, dass uns die Gemeindeverwaltung mit einer Klage droht.

Wir haben niemanden des Wahlbetruges beschuldigt. Wir haben zum Ausdruck gebracht, dass wir während des gesamten Bürgerbegehrens hintergangen wurden. Angefangen mit groben Verstößen gegen den Datenschutz, die zu einer Rüge durch das Landratsamt geführt haben, bis hin zu der Tatsache, bei der Auszählung nur als Zuschauer beteiligt zu werden, mussten wir vieles erleben, was wir uns zu Beginn des Begehrens niemals hätten träumen lassen. Einiges davon ist hier auf diesen Seiten für jedermann nachzulesen.

Zugegeben: Der Bürgermeister hat uns bereits frühzeitig darüber informiert, dass er gute Kontakte zur Regionalpresse pflegt und diese auch nutzen wird, sollten wir seinen „Wünschen“ nicht Folge leisten.

Nur sind wir mündige Bürger und lassen uns als solche nicht den Mund verbieten, zumal es doch um belegbare Fakten geht.

Nichtsdestotrotz sind straf- und zivilrechtliche Maßnahmen in unserem Rechtsstaat legitime Mittel, die jeder Bürger für sich nutzen kann. Damit haben wir kein Problem.

Sollen sich Gerichte damit beschäftigen, ob unsere Kritik gerechtfertigt und durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist oder eben nicht.

Im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung möchten wir auch gerne geklärt wissen, was es mit diesem Karton unserer offiziellen Stimmzettel in Hessen auf sich hat.

Übrigens können wir trotz aller Gerüchte den Herrn Bürgermeister dahingehend beruhigen, dass wir eine Klage wegen seiner wiederholten Äußerungen, wir würden Lügen und Unwahrheiten verbreiten, niemals auch nur angedacht haben.

Schreibe den ersten Kommentar

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*