Kein Naherholungsgebiet – oder doch?

Unsere Gemeindevertreter meinen, man könne den Begriff Naherholungsgebiet für die gegenständliche Planfläche nicht verwenden, da sich diese nicht in einem Landschaftsschutzgebiet befindet.

Nun, ein Naherholungsgebiet ist dort, wo Bürger gerne ihre freie Zeit in der Natur verbringen, Spaziergänge unternehmen, ihre Hunde ausführen, joggen, radfahren, wo Kinder spielen und im Herbst ihre Drachen steigen lassen.

All das findet man oben am Berg zwischen Burghaslach und Niederndorf.

Die Fläche mag kein Landschaftsschutzgebiet sein. Aber sie ist Teil des Naturparks Steigerwald und als solche eine wertvolle Kulturlandschaft, die in der bestehenden Form bewahrt werden sollte. Denn das ist Sinn und Zweck eines Naturparks.

Und es ist eine Fläche, die viele Bürger eben doch als Naherholungsgebiet wertschätzen.

Anbei ein paar Impressionen von dieser Gegend, die wir nicht als Naherholungsgebiet bezeichnen sollen:

(Alle Bilder von E. Hahn)

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