Bereits nach dem Beschluss der Gemeinde, ein eigenes Ratsbegehren zum Thema Neubausiedlung durchzuführen, hatten wir einzelne Gemeinderäte, Landratsamt und Presse darauf hingewiesen, dass die Fragestellung des Ratsbegehrens unserer Meinung nach gegen geltendes Recht verstößt.
Eine Fachanwältin für Verwaltungsrecht hat zwischenzeitlich die Fragestellung des Ratsbegehrens geprüft und ist ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wortlaut des Ratsbegehrens in verschiedenen Punkten fehlerhaft ist.
Die Fehler des Ratsbegehrens
- Die Fragestellung des Ratsbegehren verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot, da die Bürger nicht wissen, für oder gegen was konkret sie denn nun ihre Stimme abgeben. Zum einen arbeitet die Gemeinde mit einem Datum, an welchem nie ein Beschluss gefasst wurde. Ferner sind die Bezeichnungen „Maßnahmen im Ort“ und „z.B. BayWa-Gelände“ so allgemein gehalten, dass der Wähler im Grunde alle bestehenden und künftigen Maßnahmen befürwortet bzw. ablehnt.
- Die Fragestellung des Ratsbegehrens verstößt gegen das Koppelungsverbot. „Maßnahmen im Altort (z.B. BayWa-Gelände)“ und „Erweiterung des bestehenden Wohnbaugebiets Giefenberg nach Osten“ sind zwei völlig unterschiedliche Planungsvorgänge, die weder räumlich noch inhaltlich in Einklang zu bringen sind.
- Die Fragestellung des Ratsbegehrens verstößt gegen das Sachlichkeitsgebot. Die Formulierung „… um auch zukünftig die Infrastruktur (Grundschule, Kindergarten, Schwimmbad, Lebensmittelmärkte, Ärzte, Apotheken, Banken und vieles mehr) erhalten zu können und die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde nicht einzuschränken“ ist unsachlich, polemisch und darüber hinaus eine falsche Darstellung des Sachverhalts. Ein Spiel mit der Angst, welches durch die Namensgebung „Zukunft Burghaslach“ noch verstärkt wird.
Was Recht ist, sollte auch Recht bleiben. Gerade von einem Ratsbegehren, welches von langjährig amtierenden Kommunalpolitikern und in enger Absprache mit übergeordneten Fachbehörden ausgearbeitet wurde, darf man erwarten, dass gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.
Wo kein Kläger, da kein Richter
Wir hatten die Möglichkeit, im Rahmen einer einstweiligen Anordnung gerichtlich gegen das Ratsbegehren vorzugehen. Beantragt war, das fehlerhafte Ratsbegehren für unzulässig zu erklären. Es wäre dann lediglich der Bürgerentscheid „Sinnvolle Ortsentwicklung“ ausgezählt worden.
Allerdings haben wir nach Rücksprache mit unserer Anwältin den Antrag zurückgenommen, da das Verwaltungsgericht wegen der angelaufenen Briefwahl dazu tendierte, die gesamte Wahl und damit auch unseren, von verschiedenen Instanzen durchleuchteten, Bürgerentscheid zu stoppen.
Zurück auf Null ist uns das Unvermögen der Gemeindevertreter nicht wert.
Wir werden auch KEINE Klage einreichen, da wir außer der Tatsache, Recht zu bekommen, keinen Vorteil aus einem Gerichtsverfahren ziehen können.
So leben wir nun mit dem Wissen, dass unser Gemeinderat nicht in der Lage war, ein regelkonformes Ratsbegehren auf die Beine zu stellen. Das einzige, was der Gemeinderat geschafft hat, ist, die gesamte Entscheidungsfindung so kompliziert wie nur irgendwie möglich zu gestalten und unnötig Verwirrung zu stiften.
Eine weitere Verunsicherung der Bevölkerung durch ein langwieriges Klageverfahren weit über den Wahltag hinaus liegt uns fern.
Vielmehr möchten wir das Bürgerbegehren „Sinnvolle Ortsentwicklung“ gewinnen, indem wir Sie, die Wähler, mit unseren stichhaltigen Argumenten überzeugen.
Um das Bürgerbegehren zu gewinnen, genügt es nicht, allein die Mehrheit der Wählerstimmen zu erhalten. Zusätzlich müssen wir das geforderte Quorum von 20 % erreichen. Dies bedeutet, mindestens 400 Wähler müssen mit JA für das Bürgerbegehren stimmen. Bitte gehen Sie wählen und stimmen Sie JA für eine sinnvolle Ortsentwicklung.

Was sind denn das jetzt wieder für Lügen? Es wurde doch Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht! Die Entscheidung bekommen wir morgen.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
bitte unterlassen Sie es, uns in unseren Kommentarspalten immer wieder zu unterstellen, wir würden „Lügen“ und „Unwahrheiten“ verbreiten. Anscheinend ist es Ihnen nicht möglich, unsere Aussagen zu widerlegen. So wundert sich auch niemand darüber, dass unser Auskunftsersuchen vom 01.10.2019 nicht beantwortet wird – obwohl Sie es waren, der uns aufgefordert hat, wir sollen uns informieren.
Der offensichtliche Amtsmissbrauch Ihrer Funktion als Bürgermeister und Vorgesetzter der Verwaltung im Verlauf dieses Bürgerbegehrens spricht für sich und ist selbst nach den Maßstäben unseres Amigo-Landes eines Demokraten unwürdig!
Ansonsten möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass wir Ihnen auf unseren Internetseiten keinen Platz für Ihren Wahlkampf bieten. Nageln Sie Ihre Thesen an Ihre eigene Tür, nicht an unsere!
Mit freundlichen Grüßen
BI Burghaslach
A. Luther-Worte: Hebeanlagen brauchen wir keine, höchstens bei einem
Bauplatz!
In der FLZ (joz) zu lesen:Laut Aussage von Herrn Schneider vom Ingenieurbüro Arz
ist nicht auszuschließen, dass Bauwerber in ihren Häusern Hebeanlagen brauchen und auch für die Gemeinde ein kleine Pumpstation für Abwasser erforderlich werden kann.
A.Luther-Worte : Zur Kläranlage: wir haben noch jede Menge frei für Schmutzfrachten, allerdings nicht für Oberflächenwasser.
Die Bürgerinitative hat nachgefragt warum im neuen Baugebiet „Forstberg“ keine Regenwasserzisternen mit Retensionsdrosseln vorgeschrieben werden um genau dieses Oberflächenwasser zurückzuhalten und den Kanal damit zu entlasten.
Soviel ich weis kam bis Heute keine Antwort von der Gemeinde.
Guten Abend F.u.C.,
herzlichen Dank für den Kommentar.
Alles richtig. In der Gemeinderatssitzung am 11. März 2019 stellte Herr Schneider vom Ingenieurbüro Arz die große Lösung mit bis zu 80 Bauplätzen vor. Es war die Rede von Hebeanlagen für die östlichsten Bauplätze sowie von einem Pumpwerk, um das Abwasser zurück in die Fürstenforster Straße zu transportieren, da das Gelände im Osten bereits abfällt. Hebeanlagen und Pumpwerk sind logisch, denn Wasser – und somit auch Abwasser – fließt nur widerwillig bis gar nicht aufwärts. Und ein Abwasserstrang Richtung Niederndorf wurde ausgeschlossen.
Ein einziger Gemeinderat, G.R., hatte sich in der Sitzung kritisch zu dem geplanten Pumpwerk geäußert, da diese in der Regel sehr reparaturanfällig und somit teuer in der Wartung sind.
Zu unserer Anfrage vom 01.10.2019 hinsichtlich der Regenwasserzisternen liegt bislang keine Reaktion vor, obwohl eine zeitnahe Beantwortung in Aussicht gestellt wurde. Im letzten Gemeindeblatt war unser Bürgermeister ungewöhnlich informativ. Es waren alle Schriftsachen gelistet, welche in der Gemeinderatssitzung verlesen wurden. Naja, fast alle. Unsere Anfrage wurde zwar auch verlesen, gelistet war sie jedoch nicht. Wahrscheinlich reichte mal wieder das Papier nicht, um auch diesen Satz abzudrucken. Oder sie ist gerade beim Landratsamt oder beim Bayerischen Gemeindetag zur Prüfung, ob die Gemeinde tatsächlich auf „so etwas“ antworten muss. Dabei war es doch der ausdrückliche Wunsch unseres Bürgermeisters, wir mögen uns besser informieren.
Genießen Sie die letzten schönen Tage des Jahres. Und wählen bitte nicht vergessen!
Herzliche Grüße
Bi Sinnvolle Ortsentwicklung
A.Luther-Worte : Der Ausbau des Gehweges für unsere Bürger, vor allem aber für unsere Schulkinder, hat höchste Priorität. ( Fürstenforster Strasse )
Seit Jahren ist den Bürgermeister die Sicherheit unserer Kinder nichts Wert !
Wie sonst ist es zu erklären, dass die gelben Schulwegmakierungen nicht erneuert werden und über Querungshilfen( Zebrastreifen anlegen ) nicht nachgedacht wird.
Ich musste oft genung mit ansehen wie die Autofahrer für die Kinder nicht angehalten haben.
Jetzt wo bei der BI das Thema Schulweg angesprochen wird ist es auf einmal Chefsache. Ich glaube nächstes Jahr ist Bürgermeisterwahl, oder ?
A.Luther-Worte : Der Ausbau der Fürstenforster Str. wird in der Gemeinderatssitzung am 4.11.19 behandelt. Die Pläne liegen schon vor.
Als langjähriger Gemeinteratssitzungbesucher kann ich mich nicht erinnern, dass jemals Pläne zum Ausbau der Fürstenforster Stasse im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt wurden.
Doch nur „Pinocchio-Worte“
Hallo F.u.C.,
vielen Dank für einen weiteren Kommentar. Sie sind Anwohner des Siedlungsgebietes?
Auch hier wieder alles richtig.
Wir hatten unsere Wahlbeilage fristgerecht im Rathaus abgegeben und im Gegenzug natürlich keine Ausfertigung des Informationsblattes über das Ratsbegehren erhalten. Wie erwartet mussten wir dann am Abend in der Gemeinderatssitzung feststellen, dass die Information des Gemeinderates lediglich eine Reaktion auf unsere Wahlbeilage war. Viele unserer Argumente wurden nach bayerischer CSU-Kopiertradition (man denke nur an unseren ehemaligen Verteidigungsminister) übernommen. Die Gemeinde scheute sich ja nicht einmal, unser schiefes Homemade-Stimmkreuz 1:1 auf ihre Wahlbeilage zu kopieren.
Die Problematik Schulweg war Teil des Argumentenklaus. Zwischenzeitlich teilt der Bürgermeister auch unsere Meinung, dass der Ausbau der Fürstenforster Straße vor einer Erweiterung der Neubausiedlung stattfinden muss. Bislang hatte er Angst, der zu erwartende Baustellenverkehr könnte eine sanierte Straße gleich wieder ruinieren. Deshalb sollte der Ausbau erst nach Baureife des Siedlungsgebietes erfolgen.
An vorhandenen Plänen zum Ausbau der Fürstenforster Straße glauben auch wir nicht. Wir wissen von Anwohnern der Fürstenforster Straße, in deren Grundstücken der öffentliche Kanal verläuft. Sie wurden bislang NICHT von der Gemeinde kontaktiert, wie denn mit den Abwasserleitungen verfahren werden soll. Dies wäre aber unbedingte Voraussetzung bei der Erstellung von Ausbauplänen gewesen. Somit ordnen wir auch diese Aussage des Bürgermeisters als Nullnummer ein.
Allein die Tatsache, dass unser Bürgermeister mit der Nase auf vorherrschende Missstände gestoßen wurde und er diese nunmehr für sich und seinen Wahlkampf aufgreift, macht unser Bürgerbegehren zum Erfolg. Manche brauchen eben Vordenker.
An einer Umsetzung werden wir allerdings selbst arbeiten müssen. Welche Wahlversprechen – oder sollten wir sagen Wahlversprecher – wurden denn realisiert?
Falls Sie als langjähriger Sitzungsbesucher Ambitionen haben, von den Zuhörerreihen an den Ratstisch zu wechseln, dann können Sie ja unsere Nominierungsveranstaltung besuchen. Ort und Zeit werden wir noch bekannt geben.
Herzliche Grüße
BI Sinnvolle Ortsentwicklung
A.Luther-Worte: FLZ (joz); Es sei unglücklich gewesen, den Planer gleich die große Lösung in einer Ratssitzung vorstellen zu lassen.
Ist unseren Bürgermeister da ein Fehler unterlaufen? Wollte er seinen
Gemeindebürgern etwas vorenthalten ? Sind wir Bürger noch nicht reif für seine Visionen ? Oder hat er nicht mit so viel Wiederstand vernünftigt denkender Gemeindebürger gerechnet.
A.Luther-Worte : Bitte lasst uns fair Argumente austauschen.
fair = den Regeln des Zusammenlebens entsprechend, anständig, gerecht im Verhalten gegenüber Anderen !
Für unseren Bürgermeister bedeutet das Wort fair etwas anderes:
Beim Kauf von Bauland verspreche ich den Landbesitzern es werden nur Einfamilienwohnhäuser gebaut und es entstehen „Premium Bauplätze“.
Ist das Grundstück dann in Gemeindehand werden Mehrfamilienhäuser geplant.
Oder beim Landkauf für das neue Baugebiet wird versucht die Verkäufer durch unterschiedliche Quadratmeterpreise auszutricksen. Dumm nur wenn´s die merken. Dann geht man halt ein zweites mal zum Notar. Die entstandenen Mehrkosten werden einfach auf die Baugrundstücke umgelegt.
Zum glück haben wir einen Bürgermeister der fair denkt!?
Chapeau, Querdenker. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Höchstens: Der Bürgermeister sitzt eben zwischen den Stühlen. Auf der einen Seite die Landverkäufer, auf der anderen Seite die Investoren, die diktieren, wie etwas bebaut werden muss, damit es sich rechnet.
Da muss man sich entscheiden, wem gegenüber man sich „fair“ verhält.
Selbst einer der dienstältesten Gemeinderäte hatte in Sachen Forstberg während einer Sitzung verlauten lassen, es stelle sich die Frage, welche Rolle der Investor bei der ganzen Angelegenheit spielt.
Vielen Dank für den Kommentar und herzliche Grüße
BI Sinnvolle Ortsentwicklung